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Persönliche Informationen 02/2025
I. TSE-Kassen Meldung ans Finanzamt

Ab dem 1. Januar 2025 ist die Meldung von elektronischen Aufzeichnungsgeräten an das Finanzamt technisch möglich und für alle Geräte (u.a. elektronische Registrierkassen, PC-Kassensysteme, Tablet-, App-Kassensysteme, Taxameter, Wegstreckenzähler) vorzunehmen. Für Geräte, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden, muss diese Meldung innerhalb eines Monats nach der Anschaffung vorgenommen werden. Für Geräte, die bis 30. Juni 2025 angeschafft wurden und werden, muss die Meldung bis 31. Juli 2025 an das Finanzamt erfolgen. Die Anmeldung der Geräte ist u.a. über „Mein Elster“ möglich. Die Meldepflicht gilt auch für Leih- und Leasinggeräte.

Wenn wir für Sie tätig werden sollen, bitten wir Sie eine E-Mail an: zu senden. Sie erhalten dann den Erfassungsbogen, welchen Sie ausgefüllt zurückzusenden. Anhand ihrer Angaben nehmen wir die Meldung für Sie vor. Das Honorar richtet sich nach der Anzahl der Geräte bzw. dem Zeitaufwand pro Meldung. Eine termingerechte Meldung der Daten kann durch uns nur sichergestellt werden, wenn uns die Erfassungsbögen bis zum 31. Mai 2025 vorliegen.

Wurde ein Gerät dem Finanzamt gemeldet, so muss auch die Außerbetriebnahme des Gerätes dem Finanzamt gemeldet werden.
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