Persönliche Informationen 05/2026
E- Rechnung
Nach der Einführung der E-Rechnungspflicht im Januar 2025 läuft die erste Übergangsfrist zum 31. Dezember 2026 aus.
Das bedeutet, wenn der Jahresumsatz in 2026 ihres Unternehmens über 800.000,00 Euro liegt, besteht für Ihr Unternehmen ab 2027 die Pflicht zur Erstellung von E-Rechnungen im B2B-Bereich. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 € können die Einführung noch bis Ende 2027 aufschieben.
Bitte prüfen Sie daher frühzeitig, ob und ab wann Ihr Unternehmen konkret verpflichtet ist und ob die erforderlichen technischen Voraussetzungen bereits vorliegen bzw. geschaffen werden müssen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung Ihrer individuellen Betroffenheit sowie bei der Umsetzung der technischen und organisatorischen Anforderungen.
Nach der Einführung der E-Rechnungspflicht im Januar 2025 läuft die erste Übergangsfrist zum 31. Dezember 2026 aus.
Das bedeutet, wenn der Jahresumsatz in 2026 ihres Unternehmens über 800.000,00 Euro liegt, besteht für Ihr Unternehmen ab 2027 die Pflicht zur Erstellung von E-Rechnungen im B2B-Bereich. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 € können die Einführung noch bis Ende 2027 aufschieben.
Bitte prüfen Sie daher frühzeitig, ob und ab wann Ihr Unternehmen konkret verpflichtet ist und ob die erforderlichen technischen Voraussetzungen bereits vorliegen bzw. geschaffen werden müssen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung Ihrer individuellen Betroffenheit sowie bei der Umsetzung der technischen und organisatorischen Anforderungen.