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Persönliche Informationen 08/2022
I. FAQ zur neuen Grundsteuer

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Fragen-Antworten-Katalog zur neuen Grundsteuer veröffentlicht.

Hintergrund: Zum 01.01.2025 treten die neuen Grundsteuerregelungen in Kraft. Auf der Grundlage des reformierten Grundsteuerrechts sind für alle rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer zu ermitteln.

Grundstückseigentümer sind nun verpflichtet, bis zum 31.10.2022 (Stand: 25.05.2022) eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen, in der sie Angaben zu ihrem Grundbesitz auf den Stichtag 01.01.2022 machen müssen. Die Erklärung ist grundsätzlich elektronisch über das Internetportal „Mein ELSTER“ abzugeben. 

In den FAQ beantwortet das BMF zahlreiche Fragen wie z. B.

  • wie sich die Grundsteuer zukünftig konkret berechnet,
  • ab wann die neue Grundsteuer zu zahlen ist,
  • was die neue Grundsteuer C ist,
  • wie die Erklärung abzugeben ist und
  • ob die Erklärung auch in Papierform abgeben werden kann.
Hinweise: Den Fragen-Antworten-Katalog finden Sie online unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html

Weitere Informationen sind auch auf folgenden Internetseiten veröffentlicht:
  • https://www.grundsteuerreform.de (hier sind insbesondere die unterschiedlichen Regelungen der Länder gebündelt dargestellt) sowie
  • https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de (für einfach gelagerte Sachverhalte in Ländern die am Bundesmodell teilnehmen; dies sind die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen).

II.   Ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen veröffentlicht. Das BMF erläutert viele technische Begriffe und geht auf die Zuordnung zu den einzelnen Einkünften ein, wobei auch vereinzelt die bilanzielle Erfassung dargestellt wird.

Hintergrund: Seit geraumer Zeit gibt es virtuelle Währungen wie z. B. Bitcoin, die in der Praxis zwar als Zahlungsmittel akzeptiert werden, aber keine offizielle Währung darstellen.

Wesentlicher Inhalt des BMF-Schreibens:

Das BMF erläutert in einem zehnseitigen Abschnitt die Fachbegriffe wie z. B. Proof of work, Forging, Masterno-de, Wallets, ICO, UTXO, Lending oder Hard Fork.

Hinweis: Wer diese Begriffe kennt, wird durch das BMF-Schreiben nichts Neues lernen. Wer diese Begriffe noch nicht kennt, wird vermutlich auch nach der Lektüre des BMF-Schreibens nicht schlauer sein.

Sollten Sie solche Geschäfte tätigen und diese in das Betriebsvermögen nehmen wollen, wäre ein Gespräch mit uns vorher anzuraten.
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