Newsblog

Persönliche Informationen 09/2023
I.  Änderungen in der Grunderwerbsteuer ab 2024
Das BMF hat den Bundesländern einen Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Novellierung des GrEStG zur Abstimmung vorgelegt. Der Entwurf setzt einen Teil der seit Ende März bekannten Reformvorschläge des sog. Modernisierungsmodells um. Das Gesetz soll am 01.01.2024 in Kraft treten.

Hintergrund ist der Wegfall der gesamthänderischen Vermögensbindung zum 01.01.2024. Infolge des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts („MoPeG“) wirft dieser, seit dessen Verkündung im August 2021, Fragen nach dem Anpassungsbedarf im GrESt-Recht auf. Die Abschaffung des Konzepts des Gesamthandsvermögens wirkt sich sowohl auf die Vergünstigungen für PersGes. in den Befreiungsvorschriften der §§ 5, 6 und 7 Abs. 2 GrEStG, die damit unanwendbar werden und somit wegfallen, als auch auf die Berechnungsmethoden bei Anteilsübertragungen nach § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG aus.

Das Ende März bekannt gewordene Modernisierungsmodell des Arbeitskreises GrESt-Recht der Universität Leipzig nahm das MoPeG zum Anlass für eine umfassende Reform, die nicht nur dem Wegfall der gesamthänderischen Mitberechtigung Rechnung trägt, sondern gleichzeitig eine Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens und einen Ausschluss bestehender Gestaltungsmöglichkeiten zum Ziel hat. Der vorliegende Gesetzentwurf übernimmt und konkretisiert diese Reformvorschläge mit der Begründung, dass die Praxis gezeigt habe, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen weiterhin gelinge, durch gestalterische Maßnahmen die GrESt zu vermeiden. Diese Gestaltungen würden durch die überwiegende Zahl der Marktteilnehmer sowie generell in der Bevölkerung als ungerecht empfunden und sollen unterbunden werden. Aus welchen empirischen Grundlagen insb. die letztgenannten Feststellungen entwickelt wurden, wird nicht erwähnt.

Achtung: Schafft es der Gesetzgeber in diesem Jahr nicht, das GrESt-Recht zu reformieren, sind geplante Grundstückstransaktionen zwischen Gesellschaftern und ihren PersGes. bzw. Anteilstransaktionen an grundbesitzenden PersGes. ab 2024 nicht mehr befreit bzw. nur noch genauso eingeschränkt begünstigt wie bei (intransparenten) KapGes.

Sollten Sie für das nächste Jahr Transaktionen geplant haben, sprechen Sie uns rechtzeitig an.


II. Namensänderung
Unsere Mitarbeiterin Frau Helbing (ehemals Hirsch) hat den Bund der Ehe geschlossen. Damit einhergehend ändert sich die E-Mailadresse wie folgt: . E-Mails, welche an die alte Adresse gingen, wurden/werden weitergeleitet.


III. Kanzlei und Mandantenabend 2023
Der diesjährige Abend wird am Donnerstag, 26.10.2023 ab 18.00 Uhr stattfinden.

Wir werden uns von dem bisherigen, strengen Informationsabend abwenden hin zu einem mehr unterhaltsamen Abend.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung dieser Seiten erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Mehr erfahren