Persönliche Informationen 10/2024
I. Registrierungspflicht für Kassen ab 1.1.2025
Neben der elektronischen Rechnung gibt es für Betreiber von Kassen ab 1.1.2025 eine Registrierungspflicht. Betroffene Unternehmen sollten darauf hinwirken, diese Pflicht rechtzeitig zu erfüllen. Die Hersteller sind hier die richtigen Ansprechpartner. Eine kostenlose Hilfe bei der Meldung können wir leider nicht anbieten.
Seit 2019 ist die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme mit TSE ausgesetzt. Ursprünglich sollte die Meldepflicht schon 2020 kommen. Sie wurde allerdings mehrfach verschoben, weil es kein Verfahren dafür gab.
Zum 1. Januar 2025 soll ein Verfahren zur Meldung der elektronischen Kassensysteme zur Verfügung stehen.
Ab 1. Juli 2025 müssen alle neu angeschafften Systeme innerhalb eines Monats gemeldet werden. Für bestehende gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025.
Betriebe müssen ab dem kommenden Jahr ihre elektronischen Kassensysteme bei ihrem Finanzamt melden. Ab 1. Januar 2025 werde die elektronische Übermittlung über das Programm „Mein Elster“ und die ERiC-Schnittstelle möglich sein, teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem BMF-Schreiben mit. (BMF v. 28.4.2024, IV d2 – S0316-a/19/10011)
II. Mandantenabend am 14.11.2024
Der diesjährige Mandantenabend wird am 14.11.2024 um 18.00 Uhr im Restaurant Waldmeisterei stattfinden.
Er steht unter dem Motto:
Forum elektronische Rechnung
Praktische Fragen rund um die Einführung
Fragen und Antworten - wir stehen im Gespräch zur Verfügung.
Nach einer kurzen Einführung werden wir versuchen Fragen zu beantworten.
Hier geht es nicht nur um die steuerliche Information, sondern auch um die praktische Umsetzung.
Die Einladung erhalten Sie gesondert mit dem Mandanteninformationsbrief zum November 2024.
Neben der elektronischen Rechnung gibt es für Betreiber von Kassen ab 1.1.2025 eine Registrierungspflicht. Betroffene Unternehmen sollten darauf hinwirken, diese Pflicht rechtzeitig zu erfüllen. Die Hersteller sind hier die richtigen Ansprechpartner. Eine kostenlose Hilfe bei der Meldung können wir leider nicht anbieten.
Seit 2019 ist die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme mit TSE ausgesetzt. Ursprünglich sollte die Meldepflicht schon 2020 kommen. Sie wurde allerdings mehrfach verschoben, weil es kein Verfahren dafür gab.
Zum 1. Januar 2025 soll ein Verfahren zur Meldung der elektronischen Kassensysteme zur Verfügung stehen.
Ab 1. Juli 2025 müssen alle neu angeschafften Systeme innerhalb eines Monats gemeldet werden. Für bestehende gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025.
Betriebe müssen ab dem kommenden Jahr ihre elektronischen Kassensysteme bei ihrem Finanzamt melden. Ab 1. Januar 2025 werde die elektronische Übermittlung über das Programm „Mein Elster“ und die ERiC-Schnittstelle möglich sein, teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem BMF-Schreiben mit. (BMF v. 28.4.2024, IV d2 – S0316-a/19/10011)
II. Mandantenabend am 14.11.2024
Der diesjährige Mandantenabend wird am 14.11.2024 um 18.00 Uhr im Restaurant Waldmeisterei stattfinden.
Er steht unter dem Motto:
Forum elektronische Rechnung
Praktische Fragen rund um die Einführung
Fragen und Antworten - wir stehen im Gespräch zur Verfügung.
Nach einer kurzen Einführung werden wir versuchen Fragen zu beantworten.
Hier geht es nicht nur um die steuerliche Information, sondern auch um die praktische Umsetzung.
Die Einladung erhalten Sie gesondert mit dem Mandanteninformationsbrief zum November 2024.