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Persönliche Informationen 10/2026
E-Rechnungspflicht ab 01.01.2027

Ab Januar 2027 wird die Verpflichtung, eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu erstellen wie im Gesetz für 2025 geregelt fortgesetzt. Bitte beachten Sie für sich die Änderungen. Diese sind im beiliegenden Informationsbrief erläutert und dargestellt.

Zur Erinnerung: Als elektronische Rechnung gelten nur strukturierte Formate. Ein reines PDF ist keine elektronische Rechnung.

Sie erhalten deshalb von uns spätestens ab 2027 die Rechnungen per E-Mail im Format ZUGFeRD. Die Rechnung wird dabei als PDF-Datei verschickt, die zusätzlich die Rechnungsdaten in einem strukturierten XML-Format enthält. Die PDF-Datei dient nur der Lesbarkeit am PC.

Daher benötigen wir zwingend eine E-Mail-Adresse, an die wir Ihre E-Rechnungen senden dürfen. Soweit Sie noch keine elektronischen Rechnungen von uns erhalten, geben Sie uns unbedingt die E-Mail-Adresse. Bitte beachten Sie, dass Rechnungen zum Jahresabschluss und Steuererklärungen Gegenstandswerte enthalten. Bedenken Sie das bitte bei der Auswahl der Empfänger.
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