Persönliche Informationen 11/2023
I. Deutschlandticket - Nachweispflichten Belege Lohnbuchhaltung
Viele Arbeitgeber spendieren Ihren Arbeitnehmern das „Deutschlandticket“. Die Fahrkarte ist steuer- und beitragsfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird. Der Arbeitgeber muss den Sachbezug allerdings im Lohnkonto aufzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigen. Kauft der Arbeitnehmer das Deutschlandticket jeden Monat selbst, kann der Arbeitgeber ihm das Geld ganz oder teilweise steuer- und beitragsfrei erstatten.
Als Nachweis muss er die vom Arbeitnehmer gekauften und genutzten Fahrausweise oder entsprechende Belege – beispielsweise Rechnungen über den Kauf oder eine Bestätigung des Verkehrsträgers über den Bezug des Deutschlandtickets – bei den Unterlagen zum Lohnkonto aufbewahren. Da das Deutschlandticket monatlich kündbar ist, ist die jeweilige monatliche Rechnung als Beleg vom Arbeitgeber aufzubewahren.
Bitte senden Sie uns bei Neuanlage des Sachbezuges „Deutschlandticket“ einen Beleg als Nachweis. Die monatlichen Belege/ Rechnungen bewahren Sie bitte in Ihrer Personalakte für Zwecke der Lohnsteuer- bzw. Sozialversicherungsprüfungen auf.
II. Sofortmeldungen
Da aufgrund verspäteten Eingangs der Angaben für die Erstellung und Abgabe einer Sofortmeldung sowie begrenzter Ressourcen in unserer Kanzlei die fristgerechte Abgabe der Sofortmeldung vor Arbeitsantritt des Arbeitnehmers nicht in allen Fällen gewährleistet werden kann, weisen wir darauf hin, dass eine Erstellung und elektronische Abgabe der Sofortmeldung durch den Arbeitgeber selbst über das Portal sv.net problemlos möglich ist. Hier ist auch die kurzfristige Abgabe der Sofortmeldung bei spontanen Einstellungen (z.B. Aushilfen bei Veranstaltungen/ Aufträgen am Wochenende) möglich. Da in den meisten Fällen eine Registrierung bei sv.net schon erfolgt ist, da der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung durch Arbeitgeber über dieses Portal erfolgt, bitten wir, diese Möglichkeit bevorzugt zu nutzen.
Viele Arbeitgeber spendieren Ihren Arbeitnehmern das „Deutschlandticket“. Die Fahrkarte ist steuer- und beitragsfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird. Der Arbeitgeber muss den Sachbezug allerdings im Lohnkonto aufzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigen. Kauft der Arbeitnehmer das Deutschlandticket jeden Monat selbst, kann der Arbeitgeber ihm das Geld ganz oder teilweise steuer- und beitragsfrei erstatten.
Als Nachweis muss er die vom Arbeitnehmer gekauften und genutzten Fahrausweise oder entsprechende Belege – beispielsweise Rechnungen über den Kauf oder eine Bestätigung des Verkehrsträgers über den Bezug des Deutschlandtickets – bei den Unterlagen zum Lohnkonto aufbewahren. Da das Deutschlandticket monatlich kündbar ist, ist die jeweilige monatliche Rechnung als Beleg vom Arbeitgeber aufzubewahren.
Bitte senden Sie uns bei Neuanlage des Sachbezuges „Deutschlandticket“ einen Beleg als Nachweis. Die monatlichen Belege/ Rechnungen bewahren Sie bitte in Ihrer Personalakte für Zwecke der Lohnsteuer- bzw. Sozialversicherungsprüfungen auf.
II. Sofortmeldungen
Da aufgrund verspäteten Eingangs der Angaben für die Erstellung und Abgabe einer Sofortmeldung sowie begrenzter Ressourcen in unserer Kanzlei die fristgerechte Abgabe der Sofortmeldung vor Arbeitsantritt des Arbeitnehmers nicht in allen Fällen gewährleistet werden kann, weisen wir darauf hin, dass eine Erstellung und elektronische Abgabe der Sofortmeldung durch den Arbeitgeber selbst über das Portal sv.net problemlos möglich ist. Hier ist auch die kurzfristige Abgabe der Sofortmeldung bei spontanen Einstellungen (z.B. Aushilfen bei Veranstaltungen/ Aufträgen am Wochenende) möglich. Da in den meisten Fällen eine Registrierung bei sv.net schon erfolgt ist, da der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung durch Arbeitgeber über dieses Portal erfolgt, bitten wir, diese Möglichkeit bevorzugt zu nutzen.