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Persönliche Informationen 11/2024
I. Events und Betriebsveranstaltungen in Ihrem Unternehmen

Soweit Sie Betriebsfeiern planen und Mitarbeiter einladen, besteht die Möglichkeit einer Sozialversicherungsfreiheit, wenn diese die Grenzen pro Feier oder pro Jahr für die einzelne Person nicht überschreiten. Die Grenze beträgt 110,00 EUR - aber Vorsicht bei der Berechnung der Gesamtkosten und der Anzahl der Personen. Die mögliche Sozialversicherungsfreiheit setzt jedoch voraus, dass die Aufwendungen zeitnah abgerechnet werden müssen und für den Monat der Veranstaltung eine Lohnsteuerpauschalierung vorgenommen wird. 

Soweit Sie die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung bei uns beauftragt haben, weisen wir darauf hin, dass es aus diesem Grund notwendig ist, dass Sie uns Ihre Betriebsveranstaltungen bereits im Monat der Veranstaltung mitteilen, sodass wir die Lohnsteuerpauschalierung in der Entgeltabrechnung des laufenden Monats vornehmen können. Bei Erstellung der Finanzbuchhaltung und/oder Jahresabschluss kann es zu spät sein.

Nur so kann sichergestellt werden, dass die Meldung für eine pauschale Lohnsteuer und damit Sozialversicherungsfreiheit, rechtzeitig abgegeben wird.


II.  Mandantenabend

Wir möchten Sie gerne für Donnerstag, den 14. November 2024 – ab 18.00 Uhr in das Restaurant „Waldmeisterei“, Am Stadtwald 4, 07548 Gera einladen.

Einladung Mandantenabend

Folgendes ist geplant


  • Treffpunkt 18.00 Uhr
  • Begrüßung und aktuelle Informationen
  • Einführung und Kurzvortrag:
    Elektronische Rechnungsstellung 2025
  • Forum Elektronische Rechnung
    Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung
  • Gemeinsames Abendessen


Bei Interesse bestätigen Sie uns bitte Ihre Zusage bis 07. November 2024.

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