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Persönliche Informationen 11/2025
I.  Erinnerung und Ergänzung Mandantenabend 20.11.2025

Am 20.11.2025 findet um 18.00 Uhr unser Mandantenabend in der St. Johanniskirche in Gera statt. Zusätzlich zum Vortrag über die Särge der Familie Reuß konnten wir einen Teil des Chorensembles Voces 1608 gewinnen, einen musikalischen Beitrag zu leisten. Wir freuen uns darüber und erinnern noch einmal an die Anmeldung - soweit noch nicht geschehen -. 


II. Zahlungsempfänger Finanzkasse 

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass bei Überweisungen an die Finanzkassen der Freistaat Thüringen als Zahlungsempfänger benannt sein muss. Für alle Konten, die Dienststellen des Freistaats Thüringen in Bescheiden oder auf Briefbögen ausweisen, wird es ab Oktober 2025 einen einheitlichen Zahlungsempfänger geben. Anstelle der Benennung bspw. der jeweiligen Behörde wird der Zahlungsempfänger in allen Fällen „Freistaat Thüringen“ sein.
Grund dafür ist eine Entscheidung der Kreditwirtschaft, die ab 5. Oktober 2025 die Prüfung des Kontoinhabers (Zahlungsempfängers) und der IBAN bei der die Zahlung empfangenden Bank einführt.


III. Events und Betriebsveranstaltungen in Ihrem Unternehmen

Soweit Sie Betriebsfeiern planen und Mitarbeiter einladen, besteht die Möglichkeit einer Sozialversicherungsfreiheit (für max. zwei Veranstaltungen pro Jahr), wenn diese die Grenzen pro Feier für die einzelne Person nicht überschreiten. Die Grenze beträgt 110,00 EUR - aber Vorsicht bei der Berechnung der Gesamtkosten und der Anzahl der Personen. Die mögliche Sozialversicherungsfreiheit setzt voraus, dass die Aufwendungen zeitnah abgerechnet werden und für den Monat der Veranstaltung eine Lohnsteuerpauschalierung vorgenommen wird. 
Soweit Sie die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung bei uns beauftragt haben, weisen wir darauf hin, dass es aus diesem Grund notwendig ist, uns Ihre Betriebsveranstaltungen bereits im Monat der Veranstaltung mitzuteilen, sodass wir die Lohnsteuerpauschalierung in der Entgeltabrechnung des laufenden Monats vornehmen können. Bei Erstellung der Finanzbuchhaltung und/oder Jahresabschluss kann es zu spät sein.
Nur so kann sichergestellt werden, dass die Meldung für eine pauschale Lohnsteuer und damit Sozialversicherungsfreiheit, rechtzeitig abgegeben wird.


IV. Einladung zum Abend der offenen Galerie am 11.12.2025 um 18.00 Uhr

Dieses Jahr lädt Jochen Trautmann ein zum Abend in der Galerie in der Clara-Zetkin-Str. 28 am 11.12.2025 um 18.00 Uhr. Die von ihm in Öl auf Leinwand gefertigten Bilder können wie immer für eine Spende an den Kirchbauverein Gera, Projektgruppe St. Johanniskirche, „erworben“ werden. Anmeldungen bitte über das Sekretariat oder Herrn Trautmann.
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