Newsblog

I. Jahresabschlusserstellung unter Einfluss des Ukraine-Kriegs

Der Ukraine-Krieg hat Auswirkungen auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss und die Berichterstattung im Anhang und Lagebericht. Bleibt das Zahlenwerk der Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtagen vor dem 24.2.2022 hiervon noch unberührt, sind die erkennbaren wirtschaftlichen Folgen in der Berichterstattung bereits mit aufzunehmen.

II. Mandantenabend 2022 und 2023
I. Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten aus geschäftlichen Anlass

Im Zuge der grundsätzlichen Pflicht zur Einführung eines elektronischen Aufzeichnungssystems mit Kassenfunktion gem. § 146a AO i. V. m. § 1 KassenSichV für Restaurationsbetriebe seit 01.01.2020 und der damit einhergehenden Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) sowie der Verpflichtung zur Belegausgabe hat die Finanzverwaltung ihr bisheriges Schreiben vom 21.11.1994 zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben mit BMF-Schreiben vom 30.06.2021 umfassend neu gefasst.

II.  Mandantenabend 2022
I. FAQ zur neuen Grundsteuer 
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Fragen-Antworten-Katalog zur neuen Grundsteuer veröffentlicht....

II.   Ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen veröffentlicht...
I.  Änderungen des Berufsrechts für Steuerberater ab 1.8.2022
Was ändert sich für uns und was ändert sich für unsere Mandanten...

II. Grundsteuerreform
Wir beginnen mit dem Versenden von Auftragsbestätigungsschreiben und Datenerfassungsblättern für die Eingabe der Daten für die Bewertung der Grundstücke.
In Thüringen hat der Versand der „Information zur Grundsteuerreform und zur damit verbundenen Erklärungsabgabe“ im Mai begonnen.

Grundsätzlich sind Sie bei Erhalt eines solchen Schreibens verpflichtet, die Erklärung digital bis 31.10.2022 abzugeben. Einzelheiten können Sie der dort beigefügten Anlage entnehmen.

Wenn Sie uns beauftragen möchten, beachten Sie bitte Folgendes.
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