Newsblog

I. Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten aus geschäftlichen Anlass

Im Zuge der grundsätzlichen Pflicht zur Einführung eines elektronischen Aufzeichnungssystems mit Kassenfunktion gem. § 146a AO i. V. m. § 1 KassenSichV für Restaurationsbetriebe seit 01.01.2020 und der damit einhergehenden Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) sowie der Verpflichtung zur Belegausgabe hat die Finanzverwaltung ihr bisheriges Schreiben vom 21.11.1994 zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben mit BMF-Schreiben vom 30.06.2021 umfassend neu gefasst.

II.  Mandantenabend 2022
I. FAQ zur neuen Grundsteuer 
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Fragen-Antworten-Katalog zur neuen Grundsteuer veröffentlicht....

II.   Ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen veröffentlicht...
I.  Änderungen des Berufsrechts für Steuerberater ab 1.8.2022
Was ändert sich für uns und was ändert sich für unsere Mandanten...

II. Grundsteuerreform
Wir beginnen mit dem Versenden von Auftragsbestätigungsschreiben und Datenerfassungsblättern für die Eingabe der Daten für die Bewertung der Grundstücke.
In Thüringen hat der Versand der „Information zur Grundsteuerreform und zur damit verbundenen Erklärungsabgabe“ im Mai begonnen.

Grundsätzlich sind Sie bei Erhalt eines solchen Schreibens verpflichtet, die Erklärung digital bis 31.10.2022 abzugeben. Einzelheiten können Sie der dort beigefügten Anlage entnehmen.

Wenn Sie uns beauftragen möchten, beachten Sie bitte Folgendes.
Mit dem BMF-Schreiben v.  22.2.2022 hat die Finanzverwaltung das BMF-Schreiben v.  26.2.2021 redaktionell angepasst und aktualisiert. Mit dem ersten Schreiben hatte das BMF erstmalig geregelt, dass für die nach §  7 Abs.  1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer für PC-Hardware und Software eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden kann. Auf die darauf entstandene Rechtsunsicherheit und aufgrund der Kritik aus Literatur und Praxis reagierte das BMF nunmehr mit der Veröffentlichung eines neuen, angepassten Schreibens.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung dieser Seiten erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Mehr erfahren