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Mit dem BMF-Schreiben v.  22.2.2022 hat die Finanzverwaltung das BMF-Schreiben v.  26.2.2021 redaktionell angepasst und aktualisiert. Mit dem ersten Schreiben hatte das BMF erstmalig geregelt, dass für die nach §  7 Abs.  1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer für PC-Hardware und Software eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden kann. Auf die darauf entstandene Rechtsunsicherheit und aufgrund der Kritik aus Literatur und Praxis reagierte das BMF nunmehr mit der Veröffentlichung eines neuen, angepassten Schreibens.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat eine Sonderseite zum Krieg in der Ukraine erarbeitet. Auf der Seite werden Informationen rund um den Ukraine-Krieg für Rechtsanwälte, sowie für Flüchtlinge und Asylsuchende gebündelt dargestellt.

Auf der Seite stellt die BRAK regelmäßig aktuelle Nachrichten, Informationen und Linksammlungen zum Krieg in der Ukraine zusammen. Interessierte finden hier nicht nur Spendenaufrufe, sondern auch wichtige Hinweise in unterschiedlichen Sprachen. 

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