I. Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten aus geschäftlichen Anlass
Im Zuge der grundsätzlichen Pflicht zur Einführung eines elektronischen Aufzeichnungssystems mit Kassenfunktion gem. § 146a AO i. V. m. § 1 KassenSichV für Restaurationsbetriebe seit 01.01.2020 und der damit einhergehenden Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) sowie der Verpflichtung zur Belegausgabe hat die Finanzverwaltung ihr bisheriges Schreiben vom 21.11.1994 zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben mit BMF-Schreiben vom 30.06.2021 umfassend neu gefasst.
II. Mandantenabend 2022
Im Zuge der grundsätzlichen Pflicht zur Einführung eines elektronischen Aufzeichnungssystems mit Kassenfunktion gem. § 146a AO i. V. m. § 1 KassenSichV für Restaurationsbetriebe seit 01.01.2020 und der damit einhergehenden Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) sowie der Verpflichtung zur Belegausgabe hat die Finanzverwaltung ihr bisheriges Schreiben vom 21.11.1994 zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben mit BMF-Schreiben vom 30.06.2021 umfassend neu gefasst.
II. Mandantenabend 2022