In Thüringen hat der Versand der „Information zur Grundsteuerreform und zur damit verbundenen Erklärungsabgabe“ im Mai begonnen.
Grundsätzlich sind Sie bei Erhalt eines solchen Schreibens verpflichtet, die Erklärung digital bis 31.10.2022 abzugeben. Einzelheiten können Sie der dort beigefügten Anlage entnehmen.
Wenn Sie uns beauftragen möchten, beachten Sie bitte Folgendes.
Grundsätzlich sind Sie bei Erhalt eines solchen Schreibens verpflichtet, die Erklärung digital bis 31.10.2022 abzugeben. Einzelheiten können Sie der dort beigefügten Anlage entnehmen.
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