Aktuelles

Information zur Elektronischen Rechnung 2025
                                               
Die Bedeutung der rein elektronischen Übermittlung von Rechnungen nimmt im Zuge der Digitalisierung weiter zu. Rund 40 % der Unternehmen erstellen mittlerweile elektronische Rechnungen. Umsatzsteuerrechtlich gelten bis 2024 für elektronische Rechnungen grundsätzlich die gleichen Anforderungen, wie für Papierrechnungen. Ab 2025 werden elektronische Rechnungen im B2B-Bereich grundsätzlich verpflichtend. Bei der Übermittlung und Archivierung sind Besonderheiten zu beachten.

  • Erstellung einer elektronischen Rechnung ab 2025
  • Übergangsregelungen bis zum 31.12.2026
  • Übergangsregelungen bis zum 31.12.2027
  • Ab 1.1.2028 keine Übergangsregelungen 

I. Veranstaltungen

Zu dem diesjährigen Mandantenabend werden wir voraussichtlich im November einladen. Informationen dazu erhalten Sie rechtzeitig.

Der Kanzleitag findet wie schon berichtet am 29.8.2024 statt.

Daher sind wir am
 
Donnerstag, 29.8.2024 ab 13.00 Uhr nicht mehr erreichbar.
Die Kanzlei ist geschlossen.

 Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

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