Newsblog

I. Neues von der Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug nach Maßgabe des Entstehungsgrundes des Eingangsumsatzes:
Beseitigung eines Schadens am Dach nach Installation einer Photovoltaikanlage

Nicht nur die Installation von Anlagen, auch das Ende des Betriebes einer Photovoltaikanlage, egal aus welchen Gründen, hat natürlich steuerliche Konsequenzen. Es wurde mit Urteil v. 7.12.2022 hat der BFH ein sehr interessanter Fall entschieden...

II. Eingeschränkte Arbeitsmöglichkeiten am 16.6.2023

III.  Interner Kanzleitag am 22.6.2023 ab 13.30 Uhr

I. Aktuelle Fragen: „Geschäftsmodelle“ mit PV-Anlagen
Aufgrund der neuen steuerlichen Regelungen für Photovoltaikanlagen die Strom erzeugen, sind viele Fragen offen...

II. Kanzlei intern: Aktualisierung der E-Mail-Adressen für vertrauliche Nachrichten
Im Zuge der stattfindenden Prozessoptimierungen unserer Kanzlei und aus ökologischen Gründen...

III.  Fällige Steuervorauszahlungen zum 10. März 2023
Wie Sie schon bemerkt haben können: Es wird kein Hinweis auf fällige Steuerzahlungen seitens der Finanzverwaltung versendet...
I. Wird erben unbezahlbar?
So fragt die Fachzeitschrift nwb vom 30.1.2023. Die Änderungen bei der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer durch das Jahressteuergesetz 2022 sind in den Fokus der Medien gerückt...

II. Kernaussagen zum Bewertungsverfahren
Die Grundbesitzbewertung muss einheitlich am gemeinen Wert als maßgeblichem Bewertungsziel ausgerichtet werden. Dem trägt die Änderung des Bewertungsgesetzes durch das JStG 2022 infolge der ImmoWertV 2021 Rechnung...
Änderungen durch das JStG 2022 im Immobilienbereich

  1. Lineare Gebäudeabschreibung
  2. Sonderabschreibung für die Herstellung neuer Mietwohnungen
  3. Besteuerung von Photovoltaikanlagen
  4. Änderungen im Bewertungsgesetz
I. Jahreswechsel 2022/2023 – hier: Jahressteuergesetz 2022 

Die geplanten Änderungen sind vielfältig...

II. Ganz neu und richtig wichtig für Steuerzahler

Einstellung der Versendung der Schreiben zur Vorwegerinnerung für künftige Fälligkeiten für Einkommen- und Körperschafsteuervorauszahlungen ab dem 1. Quartal 2023

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