Information zur Elektronischen Rechnung 2025
Die Bedeutung der rein elektronischen Übermittlung von Rechnungen nimmt im Zuge der Digitalisierung weiter zu. Rund 40 % der Unternehmen erstellen mittlerweile elektronische Rechnungen. Umsatzsteuerrechtlich gelten bis 2024 für elektronische Rechnungen grundsätzlich die gleichen Anforderungen, wie für Papierrechnungen. Ab 2025 werden elektronische Rechnungen im B2B-Bereich grundsätzlich verpflichtend. Bei der Übermittlung und Archivierung sind Besonderheiten zu beachten.
- Erstellung einer elektronischen Rechnung ab 2025
- Übergangsregelungen bis zum 31.12.2026
- Übergangsregelungen bis zum 31.12.2027
- Ab 1.1.2028 keine Übergangsregelungen