Unter den Voraussetzungen von § 13 Abs. 1 Nr. 4c Erbschaftsteuergesetz ist der Übergang der selbstbewohnten Immobilie (das sog. Familienheim) von der Erbschaftsteuer befreit. An dem folgenden Fall kann man sehen, wie schwer diese Vorschrift anzuwenden ist, wenn es sich nicht um den regulären einfachen Fall handelt...
II. Kanzlei und Mandantenabend 2023
Der diesjährige Abend wird am Donnerstag, 26.10.2023 ab 18.00 Uhr stattfinden...